Die gemeinschaftlichen Lebensfelder sollen besonderen Anforderungen und den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen.
Der kleine Fuhrpark muss finanziert werden. Die Fahrzeuge ermöglichen gemeinsame Unternehmungen mit Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist.
Das Mehrgenerationenhaus „Schweizerhof“ soll möglichst bald keine finanzielle Belastung mehr darstellen. Die rasche Tilgung von Krediten hat hohe Priorität.
Für die Regiekosten in den Mehrgenerationen-Treffpunkten gibt es keine ausreichenden öffentlichen Kostenregelungen. Die Stellen derer, die in der Sozialraumgestaltung ein Modell entwickeln, müssen über Spenden oder Stiftungszuwendungen finanziert werden.